Wohnzimmer
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Haushaltsversicherung

Um Ihren Hausrat und Ihre Wertgegenstände gegen Schäden und Verlust zu schützen, ist der Abschluss einer Haushaltversicherung zu empfehlen.

Oft wird der tatsächliche Wert der Sachen erst bei Eintritt eines Schadens sichtbar. Die Versicherungssumme sollte daher dem Wohnungsinhalt entsprechen, damit eine Unterversicherung vermieden wird. Die Haushaltversicherung schützt aber nicht nur Ihr Vermögen, sondern inkludiert auch die Privathaftpflichtversicherung.

GEFAHREN

Die Haushaltversicherung deckt Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Glasbruch. Zusätzlich werden auch unvermeidliche Folgeschäden auf Grund eines oben genannten Schadenfalls von Ihrer Versicherung übernommen, wie zum Beispiel die Kosten einer notwendigen Schlossänderung nach einem Einbruchdiebstahl.

GÜLTIGKEIT DES VERSICHERUNGSSCHUTZES 

Der Versicherungsschutz gilt für sämtliche zum Haushalt gehörende Gegenstände. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung, Sportgeräte, technische Geräte wie Fernseher oder Fotoausrüstung, Verfliesungen, Tapeten, Haushaltsmaschinen etc.

Für Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc. gibt es Sonderbestimmungen. Bei einem Einbruchdiebstahl sind die Entschädigungsgrenzen nach der Aufbewahrungsart gestaffelt. Je besser die Wertgegenstände gesichert sind, desto höher sind diese Entschädigungsgrenzen.

TIPP: Für eine rasche Abwicklung im Schadenfall fotografieren Sie wertvolle Einzelstücke und heben die jeweiligen Rechnungen auf.

VERSICHERUNGSSUMME

Die Haushaltversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das heißt, Ihre Versicherung finanziert Ihnen den Neuerwerb des beschädigten Hausrats. 

Scherenschnitt eines Hauses
Scherenschnitt eines Hauses

Eigenheimversicherung

Was für die Haushaltversicherung gilt, stimmt auch für die Eigenheimversicherung: "Eigener Herd ist Goldes wert". Und schließlich will jeder sein Eigentum auch gegen Schadenfälle absichern.

Weil aber schwere Schäden am Haus vor allem durch Naturgefahren (z. B. Feuer, Sturm oder Schneedruck) unvorhergesehen, aber dafür heftig zuschlagen und das Haus oft unbewohnbar machen, könnte das Bezahlen aus eigener Tasche zum finanziellen Ruin führen. Deshalb empfehlen wir jedem Hausbesitzer den Abschluss einer schützenden Eigenheimversicherung.

WER IST VERSICHERT?

Der Versicherungsnehmer ist zumeist auch der Eigentümer des Gebäudes. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, kann von diesem aber innerhalb eines Monats gekündigt und neu abgeschlossen werden.

WAS IST VERSICHERT?

Eine Eigenheimversicherung ist ähnlich einer Haushaltsversicherung eine "Bündelversicherung", das heißt, sie inkludiert die Gefahren , wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht.

Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude, wie Garagen, Schuppen und Abstellräume auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, wenn sie im Antrag angeführt und zur Versicherung beantragt wurden.